Verkehrsüberwachung
1. Mess- und Überwachungsgeräte
Auflistung der gegenwärtig am häufigsten eingesetzten Überwachungsgeräte
Lasermessungen:
Funktionsprinzip der Lasermessung
Laser: Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation "Lichtverstärkung durch angeregte Strahlungsemission" Bei der Lasermessung sendet das Messgerät innerhalb eines Messvorgangs mehrere Laserimpulse aus und empfängt diese nach der Reflektion am anvisierten Fahrzeug. Dabei wird die Laufzeit der Impulse, die sich mit Lichtgeschwindigkeit bewegen, gemessen und daraus die Entfernung bestimmt. Unter Berücksichtigung der Entfernungsmesswerte und dem Zeitpunkt der jeweiligen Impulsauslösung wird dann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges errechnet.
Laserpatrol, Traffipatrol, Riegl, Leivtec XV2 (XV3), Vitronic Poliscan Speed, LTI20.20, Traffistar S350
Radarmessung:
Funktionsprinzip der Radarmessung
Radar: Radio Detecting and Ranging "Funkortung und Entfernungsbestimmung" Das Radar ist ein Funkmessverfahren zur Ermittlung von Bewegungsrichtungen und Geschwindigkeiten von bewegten Objekten. Dabei wird eine elektromagnetische Strahlung mit einer bekannten Oszillation von einem Sender abgestrahlt. Trifft diese Strahlung auf ein Hindernis, wird sie in Ausbreitungsrichtung der Welle zurück reflektiert und von einem Empfänger empfangen. Die vom jeweiligen Fahrzeug reflektierten Wellen sind, bezogen auf die ausgesandten Schwingungen, phasenverschoben. Dieser Effekt wird als Doppler-Effekt bezeichnet und verhält sich proportional zur Geschwindigkeit des Fahrzeuges.
Traffipax SpeedoPhot, VDS M5, Multanova MU VR 6F
Lichtschranken- bzw. Helligkeitsprofilmessungen:
Funktionsprinzip der Lichtschrankenmessung
Die Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke beruht auf der Weg-Zeit-Messung. Dabei wird zwischen Sender und Empfänger (je nach System ergibt sich eine unterschiedliche Anzahl) ein Lichtstrahl gesendet. Sender und Empfänger müssen sich rechtwinklig zum Straßenverlauf gegenüberstehen. Das Messobjekt durchbricht den Lichtstrahl, wodurch sich der Stromfluss in den jeweiligen Fotoelementen des Empfängers ändert. Die Geschwindigkeit des Objektes ergibt sich dabei aus der Zeit während der Durchfahrt durch die Messstrecke.
µP80, ESO ES1.0, ESO ES3.0, DAKO GM12
Messung mit Fahrbahnsensoren:
Funktionsweise von Fahrbahnsensoren
Bei diesem Messprinzip werden in die Fahrbahn Sensoren eingebracht, die sich in einem genau definierten Abstand zueinander befinden. Beim Überfahren derselben werden die einzelnen Zeitdifferenzen gemessen und daraus, unter Beachtung der bekannten Abstände zwischen den Sensoren, die Geschwindigkeit errechnet.
Zum Einsatz kommen z.B. Piezosensoren, die auf Druck reagieren, oder Induktionsschleifen, die auf der Grundlage der elektromagnetischen Induktion arbeiten. Die dabei erzeugten Signale können zum einen zur Geschwindigkeitsermittlung verwendet werden. Andererseits ist auch die Protokollierung von Rotlichtverstößen möglich, wobei in diesem Fall die Sensoren mit der jeweiligen Lichtzeichenanlage gekoppelt sind.
VDS M5 Speed, Traffipax Traffiphot-S, Traffipax Traffistar S330
Videosysteme/Abstandsmessung:
Einsatz von Videosystemen
Videosysteme werden in- oder außerhalb von Fahrzeugen zur Überwachung von Geschwindigkeitsübertretungen durch Nachfahren eingesetzt, indem mittels Weg- bzw. Zeitmessung über Referenzobjekte die Geschwindigkeit ermittelt bzw. aufgezeichnet wird. Des Weiteren können andere Verkehrsdelikte dokumentiert werden. Videosysteme werden ebenfalls zur Abstandsmessung eingesetzt.
ProVida, VKS 3.0, ViBrAM, DAKO-Timer2, DAKO-AM12
Rotlichtverstöße:
Traffipax Traffiphot 3, DAKO-RM12
Bei all den zuvor genannten Messverfahren sind technische, lokale oder personelle Anknüpfungstatsachen möglich, die zu einem nicht ordnungsgemäßen bzw. fehlerbehafteten Resultat führen können. Diese herauszufiltern, auszuwerten und gerichtssicher aufzuarbeiten ist unser Ziel.
Mögliche Fehlerquellen könnten z. B. sein:
Liegt eine gültige Eichung vor?
Wurden die entsprechenden Wartungen durchgeführt?
Sind die Messbeamten entsprechend eingewiesen und geschult auf den zu bedienenden Geräten?
Liegen Fehler aufgrund der Mess– und Aufzeichnungstechnik bzw. der Übertragungsart vor?
Wurden alle Zulassungsanforderungen an die Messstelle und die Gerätetechnik erfüllt?
Sind Beschädigungen am Gerät vorhanden
Wurden laut Eichordnung die entsprechenden Toleranzen berücksichtigt?
2. Klärung der Fahreridentität
Im Rahmen der Klärung der Fahreridentität erfolgt eine Gutachtenerstellung zur Personenidentifizierung anhand von Lichtbildern. Innerhalb eines Bild-an-Bild-Vergleiches werden anhand des Messfotos und der vorgelegten Unterlagen zunächst die Merkmale beim Fahrzeuglenker mit deren Ausprägungen herausgearbeitet und danach mit dem Betroffenen verglichen. Hierbei können sich Übereinstimmungen, Nichtübereinstimmungen oder Ausschlussmerkmale ergeben.
Nach Sichtung der übergebenen Unterlagen sind Aussagen bzw. Einschätzungen zur Wahrscheinlichkeitseinstufung anhand der neunstufigen Nomenklatur im Umfang der gegenständlichen Beauftragung möglich.
Quellen: Bedienungsanleitungen und PTB-Zulassungen
Geschwindigkeitsüberwachung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist die in der Praxis am häufigsten auftretende Verkehrsordnungswidrigkeit. Hier bewegt sich der Betroffene relativ schnell in dem Bereich, in dem ein Fahrverbot droht, sodass der Geschwindigkeitsübertretung deshalb eine recht große Bedeutung zukommt.
In der Praxis werden folgende Überwachungssysteme eingesetzt:
Lasermessung
- Jenoptic LaserPatrol (Traffipax TraffiPatrol) "
- Jenoptic LAVEG
- Leica XV2
- Riegl FG 21-P"
- Riegl LR 90-235/P
- Tele-Traffic LTI 20.20
- Tele-Traffic Marksman
- Tele-Traffic UltraLyte
- Traffipax TraffiPatrol (Jenoptic LaserPatrol)
- Vitronic Poliscan Speed
Radarmessung
- Multanova VR 6F
- Multanova VR 6FAFB
- Traffipax Mesta 204DD
- Traffipax micro speed 09
- Traffipax Speedophot
- Truvelo Mesta 208
Lichtschrankenmessung
-
eso μP 80
-
eso μP80/VIII-4 Drillingslichtschranke Vierfachmessung Einfahrt: 2 Messungen - Lichtstrahlunterbrechung Ausfahrt: 2 Messungen – Lichtstrahlfreigabe
-
ES1.0 (Einseitensensor)
-
eso ES3.0 (Einseitensensor)
-
eso LS4.0
Messung mit Fahrbahnsensoren
- AD-Elektronik V-Controll II bzw. IIb (piezoelektrisch
- TRAFFIPAX TraffiPhot-S (piezoelektrisch
- TRAFFIPAX TraffiStar-S 330 (piezoelektrisch)
- Truvelo M4
- VDS Verkehrsüberwachungsgerät M5 (piezoelektrisch oder faseroptisch)
Messung durch Nachfahren – Videosysteme
- PD2601 S
- PDRS 1245 Police-Pilot-System (PPS
- ProVida 2000
- ProVida 2626
- Vascar 5000 D
- ViDistA
Abstandsüberwachung
Die StVO regelt nicht konkret, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug i. d. R. so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Erforderlich ist zunächst, dass der erforderliche Sicherheitsabstand nicht nur ganz vorübergehend unterschritten worden ist (OLG Hamm NZV 1994, 70).
Der erforderliche Sicherheitsabstand wird praktisch i. d. R. mit der Anwendung der "Faustregel" "halber Tachoabstand" bestimmt. Das ist allerdings nur ein unverbindlicher Maßstab (AG Homburg/Saar DAR 1998, 31). Die obergerichtliche Rechtsprechung ermittelt den Sicherheitsabstand genauer. Nach der Rechtsprechung darf der Sicherheitsabstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen auf einer Schnellstraße den von dem nachfolgenden Kraftfahrzeug in 1,5 Sekunden zurückzulegenden Weg grundsätzlich nicht unterschreiten (vgl. u. a. OLG Hamm VRS 55, 211).
In der Praxis werden folgende Überwachungssysteme eingesetzt:
- Dista 4
- Distanova
- Traffipax-Verfahren
- VAMA
- ViBrAm
- VIDIT VKS 3.0
Überwachung von Rotlichtverstößen
Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO immer dann vor, wenn der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hat. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde „rot") und dem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Beim einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 90 € und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor
Um einen sog. qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Lichtzeichenanlage bereits länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt oder der Rotlichtverstoß unter Gefährdung anderer begangen wird. In diesen Fällen wird neben der Regelgeldbuße von 125 € i. d. R. dann auch ein Fahrverbot verhängt.
In der Praxis werden folgende Überwachungssysteme eingesetzt:
- eso RK3.0
- Jacknau GmbH 2000 VKÜ RG-Control
- Multanova Multafot
- Multanova MultaStar-C
- TRAFFIPAX Traffiphot II
- RAFFIPAX Traffiphot III
- TRUVELO Rotlicht-Überwachungsanlage