Philosophie

Philosophie

Unser Unternehmen ist auf dem Gebiet der Verkehrsanalytik und speziell im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig. Neben gutachterlichen Bewertungen und spezifischer Recherchetätigkeit bieten wir Seminare in den Bereichen des Verkehrsrechts für Rechtsanwälte (sowie Rechtsanwaltsfachangestellte), die als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO in den Bereichen Verkehrs- und / oder Strafrecht geeignet sind.

Auf folgende Bereiche des Verkehrsrechts haben wir uns spezialisiert:

  • Messverfahren und ihre Fehlergrenzen,
  • Unfallanalytik und
  • Schadensmanagement im Verkehrsrecht

Die notwendige Fachkompetenz garantieren wir durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Straf- und Verkehrsrecht und durch Sachverständige der DEKRA, die speziell für oben genannten Bereiche ausgebildet sind.

Die genannten Gutachtentätigkeiten befassen sich vordergründig mit den Bereichen Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie Rotlichtverstöße. Die dabei erstellten gutachterlichen Fallprüfungen bestechen, neben den von den spezialisierten Sachverständigen der DEKRA (Niederlassung Suhl) erstellten technischen Auswertungen, auch durch eine auf den Einzelfall bezogene juristische Kurzanalyse (Handakte). In den meisten Fällen werden die genannten Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung getragen. Zusatzkosten entstehen Ihnen für die Handakte nicht.

Durch den ständigen bundesweiten Austausch mit Fachanwälten und der Kooperation mit unserem Partner DEKRA ist es uns möglich, sofort auf Neuerungen im Bereich der Rechtsprechung sowie der Technik zu reagieren.

 

 

Verfahrensweise

Die erstellten Gutachten gliedern sich in zwei Teile. Zum einen erhalten Sie ein technisches Gutachten der Sachverständigenorganisation DEKRA sowie eine sogenannte Handakte. Diese enthält, sofern vorhanden, Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung zum jeweiligen Messgerät und die sich hieraus ergebenden Fehlerquellen bzw. Schwachstellen der Messung sowie mögliche Angriffspunkte für das jeweilige Verfahren.

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden i.d.R. durch eine bestehende Rechtschutzversicherung getragen. Bei der DEKRA handelt es sich um eine rechtsfähige, technische Sachverständigenorganisation iSv. § 5 Abs. 1 f) aa) ARB (2008). Für die Handakte entstehen Ihnen keine Kosten.

Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung notwendig:

1. Deckungszusage des Rechtschutzversicherers,
2. Ermittlungsakte.

Sollten ergänzende Unterlagen für das Gutachten notwendig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Die Kostenabrechnung erfolgt auf Grundlage einer zuvor von Ihnen eingeholten Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung direkt zwischen der Rechtsschutzversicherung und der einbezogenen Sachverständigenorganisation. Bitte senden Sie in diesem Zusammenhang einfach die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sowie die Ermittlungsakte an unsere Adresse.

Bestehen terminliche Vorgaben, dann vermerken Sie dies bitte entsprechend oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung. Bei terminlichen Problemen oder der Suche nach einem Unterbevollmächtigten vor Ort, können Sie sich diesbezüglich gerne auch an uns wenden; wir werden umgehend bei unseren Partnern nachfragen.